Zoll- und Grenzabfertigung

Eine Abfertigung ist unbedingt notwendig für zollrelevante Flüge und Nicht-Schengen-Flüge bei Ein- und Ausreise.

Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Anmeldung und zusätzliche Informationen weiter unten.

Für die korrekte Meldung und die Abwicklung des Grenzübertritts sind die Reisenden selbst verantwortlich. Mit den hier bereit gestellten Informationen wollen wir Sie in Ihrer Planung unterstützen.

Zollrelevanter Flug

  • Eine Meldung an den Zoll muss erfolgen, wenn Sie von außerhalb der Zollunion (Zollgebiet) einreisen oder nach außerhalb der Zollunion ausreisen.
  • Detaillierte Informationen über das Zollgebiet finden Sie auf den Seiten des Zoll.
  • Vorlaufzeit der Anmeldung mindestens 2 Stunden.

Non-Schengen-Flug

  • Eine Grenzerlaubnis muss eingeholt werden, wenn Sie von oder nach außerhalb der Schengen-Vollanwenderstaaten reisen.
  • Angaben zum Schengener Übereinkommen finden sie unter anderem auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
  • Die Antragsfrist für Nicht-Schengen-Flüge beträgt mindestens 24 Stunden an Werktagen während der normalen Bürozeiten. Für Flüge am Wochenende empfehlen wir eine Anmeldung bis Freitag 11:00 Uhr.
  • Bitte beachten Sie, dass die Einzelgrenzerlaubnis seit 2022 Gebührpflichtig ist. Demnach werden, neben einer Pauschale i. H. v. 78,10 Euro für die Erteilung einer Grenzerlaubnis, auch Kosten für den Transport von polizeilichen Kräften oder von Führungs- und Einsatzmitteln durch die Polizei erhoben (65,00 Euro je angefangene Stunde und je beteiligter Beamter).
  • Beachten Sie bitte außerdem, dass die Grenzerlaubnis durch die Grenzpolizei in der Regel nur für Geschäftsfüge erteilt wird.